Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beil Teilnahme am „Begleiteten Fahren“
- im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbuldung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
- über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Mindestalter:
siehe B
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
Mindestalter:
siehe B
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung